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Tambourcorps Concordia 1929 Nievenheim
der Vorstand



E-Mail: tcnievenheim@gmail.com

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses:

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Datenschutzerklärung

des Tambourcorps "Concordia" Nievenheim 1929“:

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Diese Datenschutzordnung gilt für die Datenverarbeitung durch das:

Tambourcorps „Concordia“ Nievenheim 1929

Dirk van der Veen
Lange Kaule 2
41542 Dormagen
Tel.: 02133 – 2859652
Email: tcnievenheim@gmail.com

Nutzung unserer Website

Die Nutzung dieser Webseite ist in der Regel ohne Angaben personenbezogener Daten möglich. Unsere Webseite wird bei der Fa. Strato AG gehostet. Die Fa. Strato AG protokolliert auf seinen Servern bei jedem Besuch unserer Webseite automatisch Informationen (z. B. die IP-Adresse, Browser) von Ihrem Endgerät und speichert diese in sogenannten Log- Files. Eine Verarbeitung dieser Daten ist die technische Grundlage für Ihre Verbindung zur Webseite, der ordnungsgemäßen Darstellung der Webseite auf Ihrem Gerät und einer Auswertung der Systemsicherheit- und Stabilität. Diese Daten werden uns für statistische Erhebungen oder vereinsinterne Auswertungen zur Verfügung gestellt - die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und nach Auswertung gelöscht. Einzelheiten zu Vorhaltezeiten und Löschung von Daten entnehmen sie bitte der Datenschutzerklärung der FA. Strato AG (https://www.strato.de/datenschutz/).

Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

§ 1 Regelungsbereich

Die Datenschutzordnung regelt auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) den Umgang mit Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse (personenbezogene Daten); insbesondere das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, übermitteln, Sperren und Löschen) und Nutzen solcher Daten. Grundsätzliche Regelungen ergeben sich aber aus dem Gesetz. Zu den geschützten Daten gehören neben den personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder auch Daten von Personen, wie beispielsweise passiven Mitgliedern / Spendern oder Ansprechpartner anderer Vereine die in einem vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verhältnis stehen.

§ 2 Erheben von Daten

1.- Mitgliederdaten

a) Für Zwecke der Mitgliederverwaltung werden bei Eintritt eines Mitglieds oder im Rahmen einer nachträglichen erforderlichen Ergänzung folgende Daten erhoben:

a. Nachname
b. Vorname
c. Geschlecht
d. Geburtsdatum
e. Adresse
f. Emailadresse
g. Telefonnummer, bei Minderjährigen eine Norfallnummer eines Sorgeberechtigten
h. Eintrittsdatum
i. Lebenspartner
j. mindestens ein Erziehungsberechtigter (nur bei Minderjährigen)
k. Passfoto oder Foto

Alle weiteren Daten, die vom Verein im Rahmen der Aufnahme als Mitglied, der Anmeldung zu Veranstaltungen (beispielsweise Meldungen an die Bruderschaft zu Schützenfesten) oder sonstigen Datenerhebungen erfolgen, sind freiwillig. Hierauf wird bei Erhebung der Daten hingewiesen!

b) Für Zwecke der Verwaltung von passiven Mitgliedern / Spendern, Vertragspartner und Ansprechpartner anderer Vereine werden folgende Daten erhoben, bzw. nachträglich angepasst:

a. Nachname
b. Vorname
c. Geschlecht
d. Adresse
e. Emailadresse
f. Telefonnummer
g. Vertragsdaten und Rechnungen (nur Vertragspartner)

2.- Speicherung und Verarbeitung der Daten

Die Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Zuständig für die Erhebung und Verabeitung der Daten ist der Geschäftsführer, Kassierer, Vorsitzende bzw. jeweils dessen Vertreter, Zeugwart und Major des Tambourcorps Nievenheim.

§ 3 Sperrung und Löschung von Daten

(1) Um eine weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken oder unmöglich zu machen, sind die erhobenen Daten unter den nachstehenden Voraussetzungen zu sperren oder zu löschen. Das Sperren hat durch eine hierfür geeignete Kennzeichnung bzw. Auslagerung der Daten zu erfolgen. Durch Löschung sind die Daten dauerhaft und unumkehrbar unkenntlich zu machen.

(2) Personenbezogene Daten dürfen nur solange gespeichert werden, wie dies der VEREINszweck (§2 der Satzung) erfordert. Nach Wegfall der Zweckbestimmung (z.B. Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitglieds) sind die Daten unverzüglich zu sperren und nach Wegfall der Voraussetzungen §35(3) BDSG bzw. Artikel 17 (3) (EU) 2016/679 zu löschen.

(3) Sofern vom VEREIN erhobene und gespeicherte personenbezogene Daten nachweislich unrichtig sind, hat der Betroffene einen Anspruch auf Berichtigung. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit, noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.

(4) Das Tambourcorps Nievenheim stellt sicher, dass die zu löschenden Daten –z.B. durch mehrfaches überschreiben, den Einsatz entsprechender Computerprogramme, oder durch Zerstörung der Datenträger – unumkehrbar unlesbar gemacht werden. Schriftliche Unterlagen sind durch geeignete Geräte zu vernichten.

(5) Ist eine Löschung der personenbezogenen Daten wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, reicht eine dauerhafte Sperrung der Daten aus. Das Gleiche gilt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.

§ 4 Betroffenenrechte

(1) Jeder Betroffene (Mitglieder oder Dritte) hat das Recht Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und Zweck der Speicherung zu verlangen (Art. 15 DSGVO und § 34 Abs. 1 BDSG).

(2) Das Ersuchen ist schriftlich oder in Textform an den Vorstand Tambourcorps Nievenheim zu richten, wobei die Art der personenbezogenen Daten über die Auskunft begehrt wird, näher bezeichnet werden soll.

(3) Jeder Betroffene hat das Recht seine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung seiner personen-bezogenen Daten jederzeit gegenüber dem Tambourcorps Nievenheim zu widerrufen. Für Mitglieder hat dies zur Folge, dass sie ihre Mitgliedschaft im Tambourcorps Nievenheim kündigen. Allerdings bleiben Vor- und Nachnamen in Verbindung mit dem Jahr besonderer Anlässe wie beispielsweise Zug- oder Schützenkönigen für die Fortführung der Chronik von der Löschung unberührt.

(4) Jeder Betroffene hat das Recht gemäß Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner gespeicherten Daten zu verlangen.

(5) Jeder Betroffene hat das Recht gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner gespeicherten Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

(6) Jeder Betroffenen hat gemäß Art. 77 DSGVO das Recht sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Vorstand trifft für jedes Verfahren technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne der § 9 BDSG. Darin enthalten ist die Verschlüsselung der Daten auf den privaten Rechnern (vereinseigene PC's sind nicht vorhanden), Passwortschutz, ständige Aktualisierung des Virenschutzes, Verschließen der Rechner / ggf. Datenträger im Schrank, sofortiger Löschung von Datenträgern wie USB-Sticks nach Gebrauch. Des Weiteren ist die Nutzung personenbezogener Daten auf einen kleinen Nutzerkreis (Vorstand) begrenzt und nur für diese zugänglich.

§ 6 Löschfristen

(1) Löschfristen für bestimmte Daten sind nicht besonders geregelt, da bei Austritt aus dem Tambourcorps oder Beantragung zur Löschung der Daten alle personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Das betrifft Vereinsmitglieder sowie Dritte.

§ 7 Weitere Regelungen

(1) Der Vorstand wird ermächtigt weitere Regelungen und Verfahrensanweisungen zur Ergänzung dieser Datenschutzordnung durch Vorstandsbeschluss in Kraft zu setzen. Diese Beschlüsse müssen auf Versammlungen den Mitgliedern zeitnah mitgeteilt werden.